Ausländer - Niederlassungserlaubnis allgemein
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und berechtigt zur Arbeit. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden, außer dass unter bestimmten Voraussetzungen die politische Betätigung verboten oder beschränkt werden kann.Details einblenden
Personen haben einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn
Kürzere Fristen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis gelten bei Familienangehörigen von Deutschen, bei Hochqualifizierten sowie bei Selbständigen. Informationen hierzu erteilen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Ausländische Staatsangehörige, die in Besitz eines humanitären Aufenthaltstitels sind, können eine Niederlassungserlaubnis in der Regel nach sieben Jahren rechtmäßigem Aufenthalt erhalten.
- sie seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen, die nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet);
- ihr Lebensunterhalt gesichert ist;
- sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen;
- sie in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden sind
- ihnen die Beschäftigung erlaubt ist, sofern sie Arbeitnehmer sind
- sie im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind
- sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
- sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen (Orientierungskurs)
- sie über ausreichenden Wohnraum für sich und die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen.
Kürzere Fristen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis gelten bei Familienangehörigen von Deutschen, bei Hochqualifizierten sowie bei Selbständigen. Informationen hierzu erteilen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde.
Ausländische Staatsangehörige, die in Besitz eines humanitären Aufenthaltstitels sind, können eine Niederlassungserlaubnis in der Regel nach sieben Jahren rechtmäßigem Aufenthalt erhalten.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis benötigt die Ausländerbehörde in der Regel folgende Unterlagen:- Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Arbeitsbescheinigung
- Einkommensnachweise, zum Beispiel Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate, Gewerbeanmeldung und Gewinn-Verlust-Rechnung für Selbständige
- Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare private Leistungen
- Eventuelle berufsrechtliche Erlaubnisse
- Zeugnis über erfolgreichen Integrationskurs (nicht erforderlich, wenn sich der Antragsteller bereits vor dem 1. Januar 2005 mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis in Deutschland aufgehalten hat)
- Mietvertrag
Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis beträgt 135 Euro; bei Hochqualifizierten beträgt die Gebühr 250 Euro und bei einer Niederlassungserlaubnis für Selbständige 200 Euro.