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Ausländer - "Blaue Karte EU"/Erteilung einer "Blue Card"

Die «Blaue Karte EU« ermöglicht es hochqualifizierten Ausländern, sich in Deutschland aufzuhalten und einen Beruf auszuüben.

Die Karte soll vor allem Hochschulabgängern den Aufenthalt in der Bundesrepublik erleichtern.

Die «Blaue Karte EU« wird für höchstens für vier Jahre erteilt. Wenn das Arbeitsverhältnis für weniger als vier Jahre bestehen soll, es also befristet ist, wird die «Blaue Karte« für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Sie kann danach verlängert werden beziehungsweise es kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Hinweis: Die nachfolgenden Regelungen gelten nicht für Unionsbürger sowie Staatsbürger der Schweiz, von Island, Norwegen und Liechtenstein.

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Inhaber einer «Blauen Karte EU«, die diese seit 18 Monaten besitzen, haben das Recht, in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Ausnahme: Großbritannien, Irland und Dänemark) weiterzuwandern. Dies ist in fast allen EU-Staaten ohne Beantragung eines Visums möglich. Zudem darf sich der Inhaber der «Blauen Karte« bis zu zwölf Monate außerhalb der EU aufhalten, ohne das Aufenthaltsrecht in Deutschland beziehungsweise der EU zu verlieren.

Visumverfahren:
Für die Einreise zum Zweck der Erwerbstätigkeit wird in der Regel ein Visum benötigt, welches bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden muss. Informationen über das Visumverfahren sind im Internetangebot des Auswärtigen Amtes zu finden.

Das Visumverfahren ist für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea nicht erforderlich. Diese können sich direkt an die örtlich zuständige Ausländerbehörde wenden. Der Visumantrag wird von der Deutschen Auslandsvertretung, gegebenenfalls unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV), bearbeitet.

Nach der Einreise und nach der Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde, ist die Beantragung der «Blauen Karte EU« bei der Ausländerbehörde notwendig.

Voraussetzungen:
Ausländischen Staatsangehörigen wird eine «Blaue Karte EU« erteilt, wenn
  • sie einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen ausländischen - mit einem deutschen vergleichbaren - Hochschulabschluss besitzen,
  • sie einen ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes ihren Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot haben,
  • sie ein Bruttogehalt von derzeit mindestens 46.400 Euro (3867 Euro monatlich) beziehungsweise 36.192 Euro (3016 Euro monatlich) für Mangelberufe (Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure, Ärzte, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie) erhalten,
  • die Bundesagentur für Arbeit (ZAV) der Erteilung des Aufenthaltstitels zustimmt (nur in Fällen, in denen die Zustimmung erforderlich ist: Die Zustimmung der Arbeitsverwaltung ist für die Erteilung der «Blauen Karte EU« in der Regel nur dann erforderlich, wenn der Bewerber keinen deutschen Hochschulabschluss besitzt und in einem Mangelberuf mit einem Jahresgehalt von mindestens 34.944 Euro beschäftigt ist.)

Darüber hinaus muss der Antragsteller die Regelerteilungsvoraussetzungen erfüllen. Inhaber einer «Blauen Karte EU« haben die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis nach 21 Monaten (wenn deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B 1 nachgewiesen werden) oder nach 33 Monaten zu erhalten.

Über die Vorausetzungen informiert die Ausländerbehörde in einem persönlichen Gespräch.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Für die Beantragung der «Blauen Karte EU« werden nach der Einreise folgende Unterlagen benötigt:
  • Gültiger Pass
  • Aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deutsche Übersetzung und gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung und der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot mit Gehaltsnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Stellenbeschreibung, nur wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Die Gebühr für die Erteilung einer «Blauen Karte EU« als elektronischer Aufenthaltstitel beträgt 110 Euro (bis zu einem Jahr: 100 Euro).
Die Verlängerung bis zu drei Monate kostet 65 Euro, die Verlängerung um mehr als drei Monate kostet 80 Euro.