Ausländer - Asylbewerber
Wer einen Asylantrag in Deutschland stellen möchte, muss dies beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) machen. Der Hauptsitz befindet sich in Nürnberg, es gibt aber Außenstellen im ganzen Bundesgebiet. Das BAMF entscheidet über Asylanträge.Während des Asylverfahrens gilt der Aufenthalt als gestattet.
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Ausländer können einen Asylantrag ausschließlich persönlich bei der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld stellen:
Abteilung Zentrale Ausländerbehörde -ZAB-
Am Stadtholz 26
33609 Bielefeld
Die Ausländerbehörde hat bei Eintritt der Rechtskraft im Asylverfahren zu prüfen, ob der Antragsteller als Asylberechtigter anerkannt ist, ob ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde oder ob ihm zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse zuerkannt wurden. Sofern dies der Fall ist, erhält der Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis gemäß der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bzw. des Urteils des zuständigen Verwaltungsgerichts.
Wer nicht als Asylberechtigter anerkannt wurde, ist zwingend ausreisepflichtig, muss also in sein Herkunftsland zurückkehren. Ihm wird zunächst eine Duldung (Ausweispapier mit Lichtbild) ausgestellt. Die Ausländerbehörde unterstützt ihn in diesem Fall bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten und im Benehmen mit dem Sozialamt der Zuweisungsgemeinde auch bei der Buchung eines Heimfluges und der Beantragung von Starthilfen im Heimatland.
Asylbewerber und geduldete Ausländer dürfen in den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos nicht arbeiten. Danach erhalten sie auf formlosen Antrag von der Ausländerbehörde ein Formular »Stellenbeschreibung«, mit dem sie auf Arbeitsplatzsuche - auch im Benehmen mit der Agentur für Arbeit - gehen können. Die Agentur für Arbeit prüft jedoch in jedem Einzelfall, ob dem Antragsteller eine - befristete und nur für diese Arbeitsstelle gültige - Arbeitserlaubnis erteilt werden kann.
Ab dem vierten Jahr ihres Aufenthalts dürfen Asylbewerber und Geduldete ohne Einschränkungen jeder Erwerbstätigkeit nachgehen. Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Geduldete ist jedoch, dass sie ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachkommen.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Kann nach Abschluss des Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, spricht man von einem Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen. Bei solchen humanitären Aufenthalten sind in der Regel die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einzureichen. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei der persönlichen Vorsprache des Ausländers abschließend beurteilt werden:- biometrisches Passbild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- alternativ: sonstige Nachweise der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, zum Beispiel aktueller Steuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen etc.
- bei Schülern/Studenten: Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung
Kosten für humanitäre Aufenthaltserlaubnisse:
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von über einem Jahr: 110 Euro
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Monate: 65 Euro
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als drei Monate: 80 Euro