Gebäudeeinmessungspflicht
Um den Anforderungen an ein Geobasisdateninformationssystem gerecht zu werden, müssen unter anderem Gebäude möglichst vollständig und aktuell im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, verpflichtet das Vermessungs- und Katastergesetz NRW die jeweiligen Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten, neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude von einer hierzu befugten Stelle einmessen zu lassen.Die Katasterbehörde überwacht die Einhaltung dieser Verpflichtung und veranlasst unter Umständen das Erforderliche auf Kosten der Verpflichteten.