Hygieneberatung und -überwachung von medizinischen Einrichtungen
Hygienische Überwachung von Krankenhäuser, ambulant operierende Arztpraxen und Reha-Klinken im Rahmen des Krankenhausgestaltungsgesetzes, des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und des Infektionsschutzgesetzes.
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Verbesserung der Hygiene durch infektionshygienische Überwachung durch die Gesundheitsämter vor Ort. Tragende Elemente sind dabei die turnusmäßig erfolgende Regelüberwachung, die auch unangekündigt erfolgen, die anlassbezogene Überwachung bei Beschwerden und regelmäßige Treffen mit den für die Hygiene in den Einrichtungen verantwortlichen Personen.