Hygieneüberwachung und Beratung von nichtmedizinischen Betrieben
Bestimmte Dienstleister und Betriebe, die im nicht-medizinischen Bereich tätig sind, werden durch das Gesundheitsamt überwacht.
Dazu zählen unter anderem Betriebe für Tätowierungen, Piercings, Ohrlochstechen, Maniküre, Pediküre, Nagelpflege und -design, Fußpflege sowie weitere kosmetische Behandlungen wie Microblading, Microneedling usw. Auch mobile Tätigkeiten werden vom Gesundheitsamt überwacht.
Warum sind Hygienekontrollen notwendig?
In vielen dieser Betriebe wird die Haut bearbeitet – teils sogar so, dass die natürliche Schutzbarriere durchbrochen wird, etwa beim Tätowieren oder Piercen. Dabei kann es zu Blutkontakt kommen, wodurch Krankheitserreger wie Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV übertragen werden können.
Aber auch bei nicht-invasiven Anwendungen wie der Nagelpflege besteht ein Infektionsrisiko, zum Beispiel durch Pilzerkrankungen oder bakterielle Infektionen.
Damit solche Gesundheitsgefahren vermieden werden, ist die Einhaltung strenger Hygieneregeln gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesundheitsamt überprüft die Umsetzung dieser Vorgaben und steht Betrieben gleichzeitig beratend zur Seite.
Warum führt das Gesundheitsamt Hygienekontrollen durch?
Die Überwachung dient dem Schutz der Kundinnen und Kunden. Durch Hygienemängel können schwerwiegende Infektionen entstehen. Regelmäßige Kontrollen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Welche Betriebe werden vom Gesundheitsamt kontrolliert?
Die Hygiene-Verordnung NRW legt fest, welche Betriebe der Kontrolle durch das Gesundheitsamt unterliegen: erfasst sind alle „berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde, bei denen Krankheitserreger im Sinne von § 2 IfSG, insbesondere Erreger von AIDS, Virushepatitis B und C oder deren toxische Produkte auf Menschen übertragen werden können“.
Hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten im Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercen, Ohrlochstechen, aber auch andere Tätigkeiten, bei denen Verletzungen der Körperoberfläche vorgenommen werden.
Was passiert bei einer Kontrolle?
Im Rahmen einer Begehung prüft das Gesundheitsamt u. a. die Einhaltung der Basishygiene, den Umgang mit Instrumenten, Desinfektionsmaßnahmen sowie das Vorliegen eines aktuellen Hygieneplans. Bei Bedarf werden Empfehlungen zur Verbesserung gegeben.
Sind die Kontrollen kostenpflichtig?
Ja, die Kontrolle ist gemäß dem aktuellen Gebührenkatalog kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage
- §§ 17, 36 Infektionsschutzgesetz
- § 17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW
- Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
- Hygieneverordnung NRW