Amtsärztliche Stellungnahmen zur Beihilfefähigkeit von Reha-Maßnahmen und Kuren
Vor Antritt einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme beziehungsweise einer Heilkur muss für Beihilfeempfänger die medizinische Notwendigkeit durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt werden, um Beihilfe zu erlangen.Details einblenden
Wenn der behandelnde Arzt eine Rehabilitationsmaßnahme oder Kur für erforderlich hält, sollte frühzeitig ein entsprechendes Attest bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Diese beauftragt dann das Gesundheitsamt des Wohnsitzes mit einer amtsärztlichen Untersuchung und Stellungnahme zur Notwendigkeit der Maßnahme.
Die Untersuchung ist für die Beihilfeberechtigten zunächst kostenpflichtig. Die Rechnung kann dann bei der Beihilfe eingereicht werden.
Die Untersuchung ist für die Beihilfeberechtigten zunächst kostenpflichtig. Die Rechnung kann dann bei der Beihilfe eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Selbstauskunft Reha-Maßnahmen und Kuren
- Erweitertes haus-/fachärztliches Rehabilitationsattest
- Brille und Kontaktlinsen, falls vorhanden