Ausübung eines Gesundheitsfachberufes
Die Aufnahme und die Beendigung einer freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf sowie die Beschäftigung Angehöriger dieser Berufsgruppe sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
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Nach dem Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz) müssen alle, die einen Gesundheitsfachberuf selbständig ausüben oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen anzeigen, wenn die Tätigkeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ausgeübt wird.
Insbesondere handelt es sich um folgende Berufsgruppen:
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebammen
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Logopädinnen und Logopäden
- Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister
- Orthoptistinnen und Orthoptisten
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Podologinnen und Podologen
- Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
- Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Anzeige über Aufnahme der Tätigkeit (Vordruck zum Download)
- Tätigkeitsanzeige nach § 8 HebBO NRW nur für Hebammen (Vordruck zum Download)
- Amtlich beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung