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Berufsurkunde/Zeugnis - Ersatz bei Verlust

Bei Verlust des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Berufserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr eine Zeugniszweitschrift und/oder eine Ersatzurkunde ausgestellt.

Die Ersatzurkunde beziehungsweise das Ersatzzeugnis kann nur für vom Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellte Originale erfolgen.