Berufsurkunde/Zeugnis - Ersatz bei Verlust
Bei Verlust des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Berufserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr eine Zeugniszweitschrift und/oder eine Ersatzurkunde ausgestellt.Die Ersatzurkunde beziehungsweise das Ersatzzeugnis kann nur für vom Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellte Originale erfolgen.