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Kindertagespflege

Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Betreuung findet zu individuell vereinbarten Zeiten im Haushalt der Tagesmutter beziehungsweise des Tagesvaters oder im Haushalt der Kindeseltern statt. Die Betreuung von Kindern kann bereits ab einem Alter von wenigen Monaten bis einschließlich des 14. Lebensjahres erfolgen.

Eltern erhalten durch den Fachdienst Kindertagespflege vor, während und nach der Vermittlung Hilfe bei der Auswahl einer passenden Tagespflegeperson, die eine Betreuung gemäß der zeitlichen und erzieherischen Vorstellungen der Eltern anbietet.

Die Einrichtungen der Kinderbetreuung werden durch das Land NRW, den Kreis Siegen-Wittgenstein, die Einrichtungsträger und die Städte und Gemeinden finanziert. Von den Eltern wird ein Elternbeitrag erhoben, der sich nach dem Umfang der Betreuung und dem Familieneinkommen sowie weiteren sozialen und persönlichen Voraussetzungen errechnet.


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Aktuell gibt es 34 zertifizierte Familienzentren (bestehend aus 41 Einrichtungen, da manche Familienzentren im Verbund aus mehreren Einrichtungen geführt werden) im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein. Jede Stadt und Gemeinde verfügt über mindestens ein Familienzentrum. Andere haben, abhängig von der Größe der Kommune, mehrere Familienzentren.

Die Einrichtungen der Kinderbetreuung werden durch das Land NRW, den Kreis Siegen-Wittgenstein, die Einrichtungsträger, die Städte und Gemeinden und durch einen Elternbeitrag finanziert.

Von den Eltern wird ein Elternbeitrag erhoben, der sich nach dem Umfang der Betreuung und dem Familieneinkommen sowie weiteren sozialen und persönlichen Voraussetzungen errechnet.

Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von unter 40.000 Euro sind von den Elternbeiträgen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein befreit. Seit dem 1. August 2011 ist der Besuch von Kindern im letzten Besuchsjahr vor der Einschulung kostenfrei, seit dem 1. August 2020 ist sogar der Besuch von Kindern im vorletzten Besuchsjahr beitragsfrei.

Ab dem 1. August 2015 zahlen Eltern überhaupt keine Elternbeiträge, wenn sie für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen und ein Kind oder mehrere Kinder dieser Familie in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson betreut werden.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein wird Familien mit zwei Kindern, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, der zweite Elternbeitrag erlassen.

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