Erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz soll die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und Gefahren abwenden beziehungsweise beseitigen helfen. Er soll die Erziehungsbemühungen von Eltern, Schulen und den Umfeld von Kindern und Jugendlichen unterstützen, Alternativen zu entwicklungshemmenden Verhaltensweisen anbieten. Gleichzeitig soll er dazu beitragen, den jungen Menschen für sie wichtige Hilfen und Möglichkeiten zu eröffnen, um zum Beispiel Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit und Verantwortlichkeit zu erlangen.Details einblenden
Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind Infoveranstaltungen für Eltern und Multiplikatoren (wie zum Beispiel Jugendgruppenleitungen und Lehrkräfte) sowie die Überwachung der verschiedenen Jugendschutzbestimmungen.
Neben der Information über jugendschutzrelevante Bestimmungen und die Durchführung von entsprechenden Kontrollen, die in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde und den Ordnungsämtern der kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt werden, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit in der Prophylaxe. Diese erfolgt zum Beispiel zu den Themen Sucht, Aids, Gewalt, Jugendkriminalität, extremistische Tendenzen, Sexueller Missbrauch, Neue Medien und Medienschutz.