Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen, müssen Tierkörper und tierische Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, unschädlich beseitigt werden. Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist für die Beseitigung verantwortlich und organisiert sie. Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist eng mit der Tierseuchenbekämpfung verknüpft.Details einblenden
Diese Aufgabe hat der Kreis Siegen-Wittgenstein auf die Firma
SecAnim GmbH
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
übertragen. Anmeldungen zur Abholung verendeter Tiere, usw. nimmt die Firma SecAnim unter der Telefonnummer 02306 92709-21 oder der automatischen Auftragsannahme entgegen.
Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) führt drei Kategorien von beseitigungspflichtigem Material auf, die nach Gesundheitsgefährdung gestaffelt sind. Material der Kategorie 1 und 2 beinhaltet mindestens seuchenverdächtige Tierkörper und Tierkörperteile sowie andere Tiere als Nutz- und Wildtiere (insbesondere Heim-, Zoo- und Zirkustiere) und Versuchstiere.
Material der Kategorie 3 beinhaltet Schlachtkörperteile, die keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen, aber beispielsweise aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt oder genussuntauglich sind, wie zum Beispiel der Pansen. Hierbei handelt es sich um Reste, die auf Schlachthöfen oder Zerlegebetrieben anfallen und entweder nicht verwertet werden können oder dürfen.
Die Kosten der Entsorgung von in landwirtschaftlichen Betrieben verendetem Vieh tragen der Tierhalter (25 Prozent) und der Kreis Siegen-Wittgenstein (75 Prozent) jeweils anteilig. Der Zuschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein in Höhe von 75 Prozent wird bis zu einem Freibetrag von 640 Euro getragen. Darüber hinaus muss der Tierhalter sämtliche Kosten selbst übernehmen.
Die Kosten des Transports und der Entsorgung anderer Tiere sind vom Tierhalter vollständig zu tragen. Die Kosten der Entsorgung von Pferden tragen ebenfalls die Tierbesitzer in vollem Umfang.
Die genauen Preise können Interessierte auch direkt bei den jeweiligen Entsorgungsunternehmen erfragen.
Einzelne Tierkörper von Hunden und Katzen sowie weiterer kleiner Haus- und Heimtiere können unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise auch auf eigenem Grundstück vergraben werden.