Entgegennahme und Bearbeitung von Bürgerbegehren zur Vorbereitung von Bürgerentscheiden.
Details einblenden
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (zum Beispiel Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Zum Verfahren wird auf Paragraph 23 Kreisordnung (KrO NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen.