Wohnungsaufsicht
Der Kreis Siegen-Wittgenstein nimmt die Aufgaben der Wohnungsaufsicht als zuständige Stelle für 8 von 11 kreisangehörigen Kommunen wahr. Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen haben für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine eigene Wohnungsaufsicht. Die zuständige Stelle überwacht die zweckbestimmte Belegung von mit öffentlichen Mitteln gefördertem Wohnraum. Die Belegung des Wohnungsbestandes ist nur mit ihrer Zustimmung möglich (Wohnberechtigungsschein, Freistellungen etc.). Auch Anträge auf Zinssenkung bei Eigentumsmaßnahmen gehören zu ihren Aufgaben.