Vollstreckung
Geldforderungen, die nicht zum Fälligkeitstermin ausgeglichen werden, werden durch die Finanzbuchhaltung des Kreises Siegen-Wittgenstein als Vollstreckungsbehörde verfolgt.Details einblenden
Durch Zahlungsverzug und Vollstreckungsmaßnahmen entstehen zusätzliche Kosten, die der Zahlungspflichtige tragen muss.
Soweit der Zahlungspflichtige nicht in der Lage ist, den geforderten Betrag in einer Summe auszugleichen, kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Ratenzahlung vereinbart werden.