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Vermessungsanträge

Örtliche Vermessungsarbeiten werden in der Regel durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Daneben ist das Amt 62 als Katasterbehörde berechtigt, ebenfalls Grundstücks- oder Ingenieurvermessungen durchzuführen.

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden Bürger, Firmen oder sonstige Antragsteller zu ihrem Anliegen beraten und bei der Beantragung notwendiger Genehmigungen unterstützt.