Vermessungsanträge
Örtliche Vermessungsarbeiten werden in der Regel durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Daneben ist das Amt 62 als Katasterbehörde berechtigt, ebenfalls Grundstücks- oder Ingenieurvermessungen durchzuführen.Im Rahmen dieser Dienstleistung werden Bürger, Firmen oder sonstige Antragsteller zu ihrem Anliegen beraten und bei der Beantragung notwendiger Genehmigungen unterstützt.