Ausnahmegenehmigungen gemäß Paragraph 46 Straßenverkehrsordnung (außer Großraum- und Schwertransporte)
Von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) können in begründeten Fällen Ausnahmen erteilt werden.Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen regeln diese Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
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Ausnahmegenehmigungen gemäß Paragraph 46 StVO beinhalten die in begründeten Ausnahmefällen kurzfristige und nach Prüfung notwendige Befreiung von Bestimmungen und Festlegungen durch die Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel Haltverbote, Verbot der Durchfahrt, Tonnagebeschränkungen.
Diese werden unter anderem bei Umzügen, notwendigen Anlieferungen mit schweren LKWs durch tonnagebeschränkte Straßen, unabdingbares Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen erteilt.
Diese werden unter anderem bei Umzügen, notwendigen Anlieferungen mit schweren LKWs durch tonnagebeschränkte Straßen, unabdingbares Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen erteilt.