Ausnahmegenehmigungen gemäß Paragraph 46 Straßenverkehrsordnung (außer Großraum- und Schwertransporte)
Von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) können in begründeten Fällen Ausnahmen erteilt werden.Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen regeln diese Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
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Diese werden unter anderem bei Umzügen, notwendigen Anlieferungen mit schweren LKWs durch tonnagebeschränkte Straßen, unabdingbares Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen erteilt.