Verkehrliche Anordnungen zum Aufstellen und Abbauen von Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung.
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Alle Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum, die aufgestellt oder abgebaut werden, bedürfen der verkehrlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Hierzu gehören beispielsweise auch Signalanlagen und Fußgängerüberwege.
Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen regeln diese Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Anträge für verkehrslenkende Maßnahmen können formlos gestellt werden. Gegebenenfalls können ergänzend hierzu Lagepläne und/oder Bilder angefordert werden.