Verkehrslenkung
Verkehrliche Anordnungen zum Aufstellen und Abbauen von Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung.Details einblenden
Alle Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum, die aufgestellt oder abgebaut werden, bedürfen der verkehrlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Hierzu gehören beispielsweise auch Signalanlagen und Fußgängerüberwege.
Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen regeln diese Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Die Städte Siegen, Kreuztal und Netphen regeln diese Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.