Überwachung von öffentlichen Frei- und Hallenbädern, Naturbädern, Kleinteichen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes und der Badegewässerverordnung NRW. Durch regelmäßige Besichtigung der Bäder und Kontrolle der Untersuchungsergebnisse soll das Infektionsrisiko in Bädern minimiert werden.