Übernahme von Grundstücksvermessungen
Zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen oder anderen Grundstücks-Rechtsgeschäften ist es häufig erforderlich, bestehende Grundstücksgrenzen rechtsverbindlich zu bestätigen oder neue Grenzen festzulegen, um daraus gebildete Flurstücke an andere Eigentümer umschreiben zu können. Dies geschieht in der Regel zunächst durch eine Grundstücksvermessung in der Örtlichkeit.
Die hierbei gewonnenen Vermessungsergebnisse müssen in das Liegenschaftskataster übernommen werden, bevor sie im weiteren Rechtsverkehr genutzt werden können. Die Katasterbehörde prüft die von der Vermessungsstelle eingereichten Unterlagen auf ihre Eignung, führt auf dieser Grundlage das Liegenschaftskataster fort und benachrichtigt die betroffenen Berechtigten über die Fortführung.
Die Gebühren sind in der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) vermerkt.