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Tuberkulosefürsorge

Die Tuberkulose ist eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt trifft Maßnahmen, um die Gefahr einer Weiterverbreitung zu verringern.

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Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien hervorgerufen wird. Der Erkrankte gibt beim Sprechen, Husten oder Niesen feinste Tröpfchen in die Luft ab, die Tuberkulosebakterien enthalten können. Diese können dann von einem anderen Menschen eingeatmet werden.

Der Erkrankte muss einer Therapie zugeführt werden, damit er keine Infektionsgefahr für sein Umfeld darstellt. Daher müssen nach der Beendigung der Behandlung über mehrere Jahre Kontrollen (insbesondere Röntgen-Aufnahmen der Lunge) erfolgen.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet dazu, enge Kontaktpersonen des Erkrankten zu untersuchen, damit eine Tuberkulose rechtzeitig erkannt, behandelt und ihre Weiterverbreitung verhindert wird. Der Erkrankte und die von ihm angegebenen Kontaktpersonen werden befragt, um das individuelle Ansteckungsrisiko einzuschätzen.