Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis kann eindeutig die deutsche Staatsangehörigkeit gegenüber Behörden, Gerichten und anderen Stellen nachgewiesen werden. Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellt Staatsangehörigkeitsausweise für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Siegen aus.Details einblenden
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf folgenden Wegen erworben werden:
- Erwerb kraft Gesetz (zum Beispiel durch Geburt)
- Erwerb durch Sammeleinbürgerung im Zusammenhang mit Gebietsveränderung 1938 bis 1943
- Erwerb durch staatlichen Hoheitsakt (zum Beispiel durch Einbürgerung)
- Erwerb durch Erklärung, deutscher Staatsangehöriger sein zu wollen (dies war/ist in bestimmten Sachverhalten zu bestimmten Zeiten möglich)
- Erwerb durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach dem Ersten Weltkrieg