Inhalt

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis kann eindeutig die deutsche Staatsangehörigkeit gegenüber Behörden, Gerichten und anderen Stellen nachgewiesen werden. Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellt Staatsangehörigkeitsausweise für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Siegen aus.

Details einblenden

Nachdem der Antrag gestellt wurde, prüft der Kreis Siegen-Wittgenstein dann, ob und weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit erworben oder verloren wurde. Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf folgenden Wegen erworben werden:
  • Erwerb kraft Gesetz (zum Beispiel durch Geburt)
  • Erwerb durch Sammeleinbürgerung im Zusammenhang mit Gebietsveränderung 1938 bis 1943
  • Erwerb durch staatlichen Hoheitsakt (zum Beispiel durch Einbürgerung)
  • Erwerb durch Erklärung, deutscher Staatsangehöriger sein zu wollen (dies war/ist in bestimmten Sachverhalten zu bestimmten Zeiten möglich)
  • Erwerb durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach dem Ersten Weltkrieg