Schwarzarbeit
Bekämpfung unerlaubter Gewerbeausübung und deren Beauftragung:Wer eine selbständige, gewerbliche Tätigkeit (mit Rechnungsstellung etc.) ausgeübt, ohne im Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde, in der der Betriebssitz liegt, eingetragen zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Hinweise auf und Anzeigen gegen Schwarzarbeit nimmt die Ermittlungsgruppe des Kreises Siegen-Wittgenstein entgegen. Die Hinweise können telefonisch gegeben werden.
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- Gewerbeausübung ohne Gewerbeanzeige (Paragraph 14 Gewerbeordnung) oder
- Ausübung des Reisegewerbes ohne Reisegewerbekarte (Paragraph 55 Gewerbeordnung)
Eine Ordnungswidrigkeit begeht auch, wer eine Person, die nicht im Gewerberegister der Stadt oder Gemeinde, in der der Betriebssitz liegt, eingetragen ist, mit Arbeiten beauftragt (selbständige Tätigkeit mit Rechnungsstellung etc.).
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist im Kreisgebiet für alle Städte und Gemeinden zuständig.