Sprachfeststellungsprüfung
Schüler, die die Sekundarstufe I (5. - 10. Klasse) einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Fremdsprachenangebot ihrer Schule eingegliedert werden konnten, können beim Erwerb von Berechtigungen und Abschlüssen an einer Sprachprüfung in der Amtssprache ihres Herkunftslandes teilnehmen. Das Ergebnis der Sprachprüfung tritt an die Stelle der Note in der zu ersetzenden Fremdsprache (vergleiche Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen).Die Organisation beziehungsweise Durchführung dieser Prüfungen obliegt im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg dem Schulamt.