Artenschutz
Hier erfolgt das An-, Ab- und Ummelden von besonders und streng geschützten Tieren und Pflanzen.Ein Verstoß gegen die Meldepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann.
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Eine Vielzahl von Tieren ist unter besonderen oder strengen Schutz gestellt. Dazu zählen zum Beispiel: Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche und bestimmte heimische Säugetiere.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch ihre Eier, Larven, Puppen, Samen, Früchte und sonstige Entwicklungsformen, ohne weiteres erkennbare Teile von geschützten Tieren und Pflanzen und ohne weiteres erkennbar aus ihnen hergestellte Erzeugnisse. Darunter fallen zum Beispiel Pelzmäntel, Kleidungsstücke und Schuhe aus Reptilleder, Kunstgegenstände aus Elfenbein oder Tropenholz.
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
Die Tier- und Zoogeschäfte im Kreis Siegen-Wittgenstein verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Landschaftsbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat, bekommt eine Aufforderung zur Meldung.
Geschützt sind nicht nur lebende oder tote Exemplare, sondern auch ihre Eier, Larven, Puppen, Samen, Früchte und sonstige Entwicklungsformen, ohne weiteres erkennbare Teile von geschützten Tieren und Pflanzen und ohne weiteres erkennbar aus ihnen hergestellte Erzeugnisse. Darunter fallen zum Beispiel Pelzmäntel, Kleidungsstücke und Schuhe aus Reptilleder, Kunstgegenstände aus Elfenbein oder Tropenholz.
Die Tierhalter, dazu gehören auch Züchter, haben bestimmte Pflichten zu beachten:
- nach dem Erwerb das Tier bei der Unteren Landschaftsbehörde anmelden.
- den Verkauf des Tieres bei der Unteren Landschaftsbehörde melden.
- den Tod des Tieres bei der Unteren Landschaftsbehörde melden und die Originalunterlagen zu dem Tier bei der Unteren Landschaftsbehörde abgeben.
- den Verlust des Tieres bei der Unteren Landschaftsbehörde melden
- einen Wohnortwechsel und damit Standortwechsel des Tieres bei der Unteren Landschaftsbehörde melden
Die Tier- und Zoogeschäfte im Kreis Siegen-Wittgenstein verzeichnen die Käufer geschützter Arten mit Namen und Anschrift. Diese Daten werden regelmäßig von der Unteren Landschaftsbehörde abgefragt. Wer die Anmeldung vergessen hat, bekommt eine Aufforderung zur Meldung.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Bei besonders geschützten Tierarten:- Ausgefüllter Antrag
- Einfacher Herkunftsnachweis
- Eventuelle Nachweis der Kennzeichnung
Bei streng geschützten Tierarten:
- Ausgefüllter Antrag
- EG-Bescheinigung
- Eventuelle Einfuhrdokumente
- Eventuelle Ausfuhrbescheinigung
- Eventuell alte Cites-Bescheinigung
- Rechnung oder Belege
- Eventuell Nachweis der Kennzeichnung