Allgemeine Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung dient der Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Das Rechnungsprüfungsamt prüft dabei die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der gesamten Haushalts-, Wirtschafts- und Verwaltungsführung des Kreises.
Hierzu prüft es die verschiedenen Ämter und Organisationseinheiten und erstellt Prüfberichte, die im Rechnungsprüfungsausschuss und ggf. im Kreistag beraten werden. Aus § 104 Abs. 1 GO NRW erhält die Rechnungsprüfung die dafür notwendige, möglichst umfassende funktionale Unabhängigkeit von den anderen Institutionen.