Prüfung von Vergaben bei Liefer- und Dienstleistungen
Die Prüfung der Vergaben ist gemäß § 103 Abs. 1 Ziffer 8 GO NRW eine gesetzliche Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Entsprechend der Dienstanweisung »Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Kreises Siegen-Wittgenstein« sind Auftragsvergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) über 10.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer) dem Rechnungsprüfungsamt vor Auftragserteilung zur Prüfung zuzuleiten.