Förderung des Mietwohnungsbaus
Der Kreis Siegen Wittgenstein bewilligt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum (Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäuser, Gruppenwohnungen für ältere oder behinderte Menschen und Studenten), der nach den Regeln der sozialen Wohnraumförderung belegt und bewirtschaftet wird. Hierzu zählt vorallem die Einhaltung einer bestimmten Höchstmiete und die Vermietung der Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein.
Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Planung und der Kommune, in der das Bauvorhaben liegt. Hinzu kommen ggf. Zusatzdarlehen für bestimmte Ausstattungsmerkmale oder für die Standortaufbereitung (z.B., wenn erst noch ein altes Gebäude abgerissen werden muss).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsförderung beraten Sie gerne telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich: Sprechzeiten sind Montags - Dienstags und Donnerstags - Freitags von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr.
Update Stand Juli 2024: Aufgrund der hohen Nachfrage ist das diesjährige Mittelbudget für den Kreis Siegen-Wittgenstein bereits ausgeschöpft. Eine Förderung in diesem Jahr kann aktuell nicht in Aussicht gestellt werden. Gerne beraten wir Sie dennoch für Projekte, die in den kommenden Jahren realisiert werden sollen.