Lastschriftverfahren
Mit einer Einzugsermächtigung beziehungsweise dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat kann die Kreisverwaltung ermächtigt werden, Zahlungen vom Konto eines Zahlungspflichtigen mittels Lastschrift einzuziehen.Notwendige Unterlagen und Online-Services
ausgefülltes SEPA-Basis-Lastschriftmandat