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Lastschriftverfahren

Mit einer Einzugsermächtigung beziehungsweise dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat kann die Kreisverwaltung ermächtigt werden, Zahlungen vom Konto eines Zahlungspflichtigen mittels Lastschrift einzuziehen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

ausgefülltes SEPA-Basis-Lastschriftmandat

SEPA-Basis-Lastschriftmandat - online einreichen (Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion eID erforderlich)