Kulturlandschaftsprogramm
Seit 1993 besteht ein kreiseigenes Kulturlandschaftsprogramm. Grundsätzliches Ziel des Kulturlandschaftsprogramms ist es, die historisch gewachsene Kulturlandschaft und die Identifikation ihrer Menschen mit Heimat und Umwelt zu bewahren und als einen naturraumprägenden Standortfaktor zu erhalten.Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Umsetzung des Kreiskulturlandschaftsprogrammes im Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig.
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Im Vordergrund stehen hier vor allem schutzwürdige Grünlandbiotope, die im Kreisgebiet schwerpunktmäßig durch Feucht- und Nassgrünland in den Mittelgebirgstälern, Magerweiden und Magerwiesen der trockenen Hang- und Kuppenlagen, Bergheiden, Borstgrasrasen, Feuchtheiden und Moore repräsentiert werden.
Diese Flächen stellen aber nicht nur kulturhistorisches Erbe der traditionellen Landwirtschaft dar, sondern beherbergen darüber hinaus eine Vielzahl heute seltener Lebensgemeinschaften mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.
Die Sicherung dieser Kulturlandschaftsbiotope soll gemäß ihrer Entstehung durch Erhaltung beziehungsweise Wiedereinführung landwirtschaftlicher Extensivnutzung erreicht werden. Hierzu werden auf freiwilliger Basis Vereinbarungen mit Landwirten als unverzichtbaren Partnern im praktischen Naturschutz getroffen. Hier werden die Einzelheiten zur notwendigen und naturschutzkonformen Bewirtschaftung sowie die Höhe der Vergütung detailliert festgelegt.
Derzeit werden im Kreis Siegen-Wittgenstein knapp 1800 Hektar Grünland und Heiden (Stand: Juli 2015) gemäß den Vereinbarungen/Bewilligungen des Kulturlandschaftsprogrammes von heimischen Landwirten extensiv bewirtschaftet.
Diese Flächen stellen aber nicht nur kulturhistorisches Erbe der traditionellen Landwirtschaft dar, sondern beherbergen darüber hinaus eine Vielzahl heute seltener Lebensgemeinschaften mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.
Die Sicherung dieser Kulturlandschaftsbiotope soll gemäß ihrer Entstehung durch Erhaltung beziehungsweise Wiedereinführung landwirtschaftlicher Extensivnutzung erreicht werden. Hierzu werden auf freiwilliger Basis Vereinbarungen mit Landwirten als unverzichtbaren Partnern im praktischen Naturschutz getroffen. Hier werden die Einzelheiten zur notwendigen und naturschutzkonformen Bewirtschaftung sowie die Höhe der Vergütung detailliert festgelegt.
Derzeit werden im Kreis Siegen-Wittgenstein knapp 1800 Hektar Grünland und Heiden (Stand: Juli 2015) gemäß den Vereinbarungen/Bewilligungen des Kulturlandschaftsprogrammes von heimischen Landwirten extensiv bewirtschaftet.