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Kommunalaufsicht

Der Kreis ist für die allgemeine Rechtsaufsicht und die Sonderaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig. Außerdem übt er die kommunale Finanzaufsicht aus. Er übernimmt zudem Aufgaben der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, ist Vergabeprüfstelle und zuständig in Angelegenheiten der Funktional- und Gebietsreform.

Des Weiteren werden allgemeine Beratungsdienstleistungen für Kommunen und andere Institutionen erbracht.