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Altenhilfe- und Pflegeplanung

Das Ziel der Pflegeplanung ist die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen Pflegeinfrastruktur im Kreis Siegen-Wittgenstein.

Nach Paragraph 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen hat die Kommune eine örtliche Planung zu erstellen. Diese örtliche Planung dient der Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot mit dem Ziel, ein nach Quantität und Qualität ausreichendes sowie wirtschaftliches Hilfeangebot für ältere sowie pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige im Kreis Siegen-Wittgenstein zur Verfügung zu stellen.

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Darüber hinaus soll die Planung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzeigen und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Angebotsinfrastruktur einbeziehen.

Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.