Katasterauskunft
Die Katasterbehörde stellt die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und daraus abgeleitete Produkte zur Nutzung bereit. Dies geschieht unter anderem im persönlichen Kontakt mit den Nutzern in der Katasterauskunft.
Neben der Gewährung von Einsicht und dem Verkauf von Kartenauszügen, Flurstücks- und Eigentumsnachweisen oder digitalen Daten werden auch Information und Beratung rund um die Themen Liegenschaftskataster und Grundstücksgrenzen angeboten.
Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) einschließlich des Kostentarifs (VermWertKostT) vom 12. Dezember 2019 in der derzeit gültigen Fassung.