Jägerprüfung
Um die Jagd ausüben zu dürfen, ist der Besitz eines Jagdscheines erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung. Die Jägerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen bei der unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Jägerprüfung wird in Nordrhein-Westfalen einmal im Jahr abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Landeseinheitlicher Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung 2026 ist Montag, der 20.04.2026 um 15:00 Uhr. Die weiteren Prüfungstermine und Örtlichkeiten werden den Bewerbern besonders bekanntgegeben.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens am 19.02.2026 beim Kreis Siegen-Wittgenstein, Untere Jagdbehörde, Bahnhof Weidenau 6, 57076 Siegen, einzureichen.
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind beizufügen:
- Ein Nachweis einer Vereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung eines Falknerjagdscheins abgelegt. (Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein);
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Die untere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis beigebracht wird.
Zur Prüfung nicht zugelassen werden:
- Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- Bewerber, denen nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 und Satz 2 des Bundesjagdgesetzes der Jagdschein versagt werden muss.
Informationen und Anmeldeformulare können bei der Unteren Jagdbehörde angefordert oder über das Internetangebot des Kreises Siegen-Wittgenstein aufgerufen werden.
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Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen. Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde. Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
Die Kosten betragen 265 Euro Prüfungsgebühr und 35 Euro Zulassungsgebühr.
Notwendige Unterlagen
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur «kundigen Person«
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis