Katasternachweis
Das Liegenschaftskataster als Nachweis des Eigentums an Grund und Boden wird im Rahmen des Grundstücksrechtsverkehrs durch die Übernahme von Grundstücksvermessungen ständig fortgeführt. Für die Rechtssicherheit ist es erforderlich, die dem Liegenschaftskataster zugrunde liegenden Unterlagen dauerhaft aufzubewahren und berechtigten Stellen für Recherchezwecke oder zur Durchführung neuer Grundstücksvermessungen zur Verfügung zu stellen.Die Gesamtheit dieser archivierten Unterlagen bildet den Katasternachweis, der in der Regel bis in die 1830er Jahre zurückreicht.