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Heimaufsicht

Aufgabe der WTG-Behörde (Wohn- und Teilhabegesetz, früher «Heimaufsicht«) des Kreises Siegen-Wittgenstein ist es, die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote in Einrichtungen nutzen, zu schützen.

Um dies zu gewährleisten, wird unter anderem durch regelmäßige Kontrolle aller Einrichtungen im Kreisgebiet sichergestellt, dass die Betreiber einer Einrichtung ihren Pflichten gegenüber den Bewohnern nachkommen und deren Rechte gewahrt werden.

Die WTG-Behörde, die schon immer für die vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe und Eingliederungshilfe zuständig war, ist seit Oktober 2014 auch für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospize sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, die ambulanten Dienste zuständig.

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Die WTG-Behörde sieht sich in erster Linie als Partner aller Beteiligten und steht für alle Fragen, die Einrichtungen betreffend, zur Verfügung. Die Bewohner, die Angehörigen, die Betreuer und Bevollmächtigten, die Beschäftigten und die Träger der Einrichtungen können hier Information, Beratung, Hilfe und Unterstützung erhalten.

So werden alle Betreuungseinrichtungen regelmäßigen unangemeldeten Prüfungen unterzogen. Dies geschieht in der Regel einmal jährlich. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in einem landeseinheitlichen Rahmenprüfkatalog, der durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) vom 24.11.2015 in Kraft gesetzt worden ist, festgehalten.

Anlässlich der Überprüfungen werden die nachfolgend aufgeführten Bereiche überprüft:

  • Qualitätsmanagement
  • Personelle Ausstattung
  • Wohnqualität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung
  • Pflege und soziale Betreuung
  • Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung

Im Rahmen des Beschwerdemanagements werden selbstverständlich auch Prüfungen in den Einrichtungen vorgenommen, um den Beschwerden nachzugehen und, falls erforderlich, schnellstmöglich Abhilfe bei bestehenden Mängeln sicherzustellen.

Die wesentlichen Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen der Einrichtungen werden zukünftig durch so genannte Ergebnisberichte veröffentlicht.