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Ordnungsbehördliche Angelegenheiten im Abfall- und Bodenschutzrecht

Hierbei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten im Abfallrecht. Illegale Abfallbeseitigungen können der Behörde mitgeteilt werden. Es werden Ermittlungen mit dem Ziel aufgenommen, die illegale Beseitigung zu entfernen und den Verstoß gegebenenfalls zu ahnden. Dieses Ziel soll möglichst durch Gespräche mit den Betroffenen erreicht werden.