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Abfallerzeugernummer

Als gewerblicher Abfallerzeuger benötigen Firmen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer. Sie ist nicht erforderlich, wenn bei einer Firma nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr anfallen (Kleinmengen).

Die Abfallerzeugernummer wird für den Entstehungsort des Abfalls von der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises vergeben. Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung NRW ist für die Erteilung eine Gebühr von 50 Euro zu erheben.

Die Abfallerzeugernummer kann über das Serviceportal des Kreises Siegen-Wittgenstein beantragt werden.