Gurt- und Helmpflichtbefreiung
Gemäß Paragraph 46 Absatz 1 Nummer 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) kann man von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes beziehungsweise zum Tragen des Schutzhelmes mit einer Ausnahmegenehmigung befreit werden.Die Ausnahmegenehmigung gilt bundesweit und ist stets mitzuführen.
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Die Ausnahmegenehmigung gilt bundesweit und ist stets mitzuführen.
Kosten:
Befristete Ausnahmegenehmigung 11,00 €
Unbefristete Ausnahmegenehmigung 30,00 €
Die Städte Siegen, Netphen und Kreuztal erteilen diese Genehmigungen in eigener Zuständigkeit.
Kosten:
Befristete Ausnahmegenehmigung 11,00 €
Unbefristete Ausnahmegenehmigung 30,00 €
Die Städte Siegen, Netphen und Kreuztal erteilen diese Genehmigungen in eigener Zuständigkeit.