Grundsicherung
Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel IV des Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Der Antrag ist beim Sozialamt der Wohnortgemeinde im Kreis Siegen-Wittgenstein zu stellen. Er wird dort auch bearbeitet und entschieden. Die Auszahlung der Leistung erfolgt dann durch die Kreiskasse.
Als Teil der Grundsicherung werden auch angemessene Kosten der Unterkunft übernommen. Hierzu bestehen Angemessenheitsgrenzen, die anhand eines Schlüssigen Konzeptes ermittelt wurden. Diese Grenzen finden sowohl bei der Hilfegewährung nach dem SGB XII als auch bei Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein Anwendung.