Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert. Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Siegen-Wittgenstein hat den Auftrag, die Verwaltung sowohl intern für Mitarbeiter der Kreisverwaltung als auch extern für die Bürger bei der Umsetzung dieses Gebots zu unterstützen.
Dabei soll die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert und bestehende Benachteiligungen abgebaut werden. Ziele der Gleichstellungsarbeit sind beispielsweise eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf, gleiche Chancen der beruflichen Entwicklung.
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf dieser Themenseite.
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Tätigkeitsfelder der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte...
berät, vermittelt und unterstützt
- in Gleichstellungsangelegenheiten,
- bei der Rückkehr in den Beruf,
- bei Vereinbarkeitsfragen,
- bei Fragen der beruflichen Weiterentwicklung,
- bei Gewalt...
bündelt und bietet Informationen
- in Broschüren,
- Flyern,
- Vorträgen ...
kooperiert und vernetzt in der Zusammenarbeit mit
- Vereinen,
- Verbänden,
- Beratungsstellen,
- Institutionen ...
macht publik durch
- Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Presseberichte,
- Informationsveranstaltungen ...
ist Interessenvertreterin durch
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Entscheidungsgremien,
- Mitgestaltung von Gleichstellungs- und Frauenpolitik...
initiiert
- Veranstaltungen und Projekte
- Seminare,
- Bildungsfahrten,
- Ausstellungen,
- themenbezogene Projekte...
fördert Bildung und Erziehung durch
- Bildungs-, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen und
- die Vermittlung partnerschaftlicher Werte...
ist Ansprechpartnerin
- für Gleichstellungsfragen innerhalb und außerhalb der Verwaltung...
entwickelt Konzepte
- zur systematischen Weiterentwicklung von Gleichstellungsarbeit...