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Elterngeld

Persönliche Vorsprachen können erst nach vorheriger Terminvergabe angeboten werden.

Öffnungszeiten der Elterngeldstelle:

Montag
Geschlossen

Dienstag–Freitag
08:00–12:00 Uhr und 13:30–15:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag, Mittwoch und Freitag
08:00–12:00 Uhr und 13:30–15:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
08:00–12:00 Uhr

Um einen Termin zu vereinbaren, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Angabe des (voraussichtlichen) Geburtstermins Ihres Kindes und einer Rückrufnummer an: elterngeld@siegen-wittgenstein.de

Elterngeld können Eltern beantragen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschlang haben, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 32 Stunden in der Woche) ausführen.

Weitere ausführliche Informationen zum Elterngeld gibt es auf den folgenden Internetseiten

Jetzt Elterngeld ganz einfach online beantragen!

Über das Familienportal NRW können Sie online einen Antrag auf Elterngeld stellen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Benötigt werden:

  • Antrag auf Elterngeld
    Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld
    Die Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld erhalten Eltern automatisch beim Standesamt.
  • Einkommensnachweise
    Benötigt werden die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt beziehungsweise vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt wurde.
  • Einkommenserklärung für Selbständige
    Sofern vor der Geburt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt wurden, ist der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor dem Jahr der Geburt, sowie die Erklärung für Selbstständige beizufügen.
  • Nachweis von Mutterschaftsgeld und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
    Sofern Sie Mutterschaftsgeld erhalten haben, ist eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und die Höhe des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer und Höhe des Arbeitgeberzuschusses nach der Geburt erforderlich.
  • Kopie der Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) oder der Niederlassungserlaubnis wenn Sie einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört.
  • Sofern Sie im Elterngeldbezug Erwerbseinkommen aus Teilzeitarbeit erzielen, wird eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigt, aus welcher die wöchentliche Arbeitszeit, sowie die Höhe des steuerpflichtigen Bruttoeinkommens hervorgehen. (Eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 32 Stunden im jeweiligen Lebensmonat des Kindes ist zulässig. Sowohl im Basiselterngeld, als auch im Elterngeld-Plus wird Einkommen immer angerechnet. Es existiert kein Freibetrag.)
  • Dem Geburtsmonat Ihres Kindes entsprechende Elternzeitbestätigung Ihres Arbeitgebers.

Online-Terminbuchung

Um einen Termin für die Beratung oder Beantragung des Elterngeldes zu vereinbaren, folgen Sie bitte der unten verlinkten Terminbuchung.

Bitte beachten Sie die notwendigen Unterlagen!

Sofern Sie die Möglichkeit des Online-Antrages über das Familienportal NRW nicht nutzen möchten und den Antrag auf Elterngeld in Papierform stellen möchten, setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Elterngeldstelle in Verbindung.