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Ehejubiläen

Die Ministerpräsidentin, der Regierungspräsident und der Bundespräsident gratulieren zu Alters- oder Ehejubiläen. Allerdings gratulieren nicht alle zu den gleichen Anlässen. Die Stadt oder Gemeinde unterrichtet den Landrat über die Jubiläen. Der Landrat leitet diese Information dann an die jeweilige Stelle weiter.

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Zu diesen Anlässen gratulieren der Landrat, die Ministerpräsidentin des Landes NRW, der Regierungspräsident oder der Bundespräsident:

Bundespräsident:
65jähriges Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
70jähriges Ehejubiläum
75jähriges Ehejubiläum
Vollendung des 100., 105. und jedes weiteren Lebensjahres

Ministerpräsident:
65jähriges Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
70jähriges Ehejubiläum
75jähriges Ehejubiläum
Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

Regierungspräsident
60jähriges Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)

Landrat:
50jähriges Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
60jähriges Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
65jähriges Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
70jähriges Ehejubiläum
75jähriges Ehejubiläum
Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres