Tiergesundheit - Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Wild- und Hausschweine.Der Erreger ist das ASP-Virus. Dieses verursacht nach einer Inkubationszeit von ca. 4 Tagen eine hochfieberhafte Allgemeinerkrankung, an der die betroffenen Tiere in der Regel innerhalb einer Woche versterben.
Schweine infizieren sich sowohl direkt (über Tier-Tier-Kontakt) als auch indirekt über Personen, Gegenstände oder Lebensmittel, die aus kontaminiertem Schweinefleisch hergestellt wurden.
Umfassende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stellt das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut; FLI) auf seiner Internetpräsenz zur Verfügung.
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Zunächst nur in Afrika verbreitet, konnte sich die ASP nach ihrer Einschleppung auf dem europäischen Kontinent 2007 sukzessive weiter ausbreiten. Ab dem Jahr 2014 bis zum heutigen Datum wurde die ASP in mehreren europäischen Regionen nachgewiesen, darunter dem gesamten Baltikum, Polen, Ungarn, Tschechien und auf dem Balkan. Im September 2018 wurden erstmals Fälle in der belgischen Wildschweinpopulation bestätigt.
Informationen für Jäger
Da das Virus in betroffenen Gebieten in der Wildschweinpopulation zirkuliert, kommt Jägern, Förstern und Waldarbeitern eine Schlüsselrolle in der ASP-Bekämpfung zu.
Um eine Weiterverbreitung der Seuche effektiv eindämmen zu können, ist es essentiell, deren Einschleppung möglichst früh zu erkennen.
Daher ist jeder Jäger aufgerufen, verdächtige Stücke zu melden. Insbesondere Fallwild und klinisch auffälliges Wild sollten unbedingt beprobt werden.
Zur Unterstützung der flächendeckenden Bejagung von Wildschweinen wird die Trichinenuntersuchungsgebühr für alles Schwarzwild in NRW bis auf weiteres vom Land übernommen.
Informationen für Schweinehalter
Schweinehalter sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, damit ihr Tierbestand vor Tierseuchen geschützt ist.
Das bedeutet:
Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen nach Schweinehaltungs-Hygieneverordnung müssen unbedingt eingehalten werden.
Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten.
Um im Tierseuchenfall entschädigungsberechtigt zu sein, muss der Betriebsinhaber zudem seinen Meldeverpflichtungen gegenüber der Tierseuchenkasse NRW nachkommen.
Informationen für Verbraucher
Die ASP ist keine Zoonose, das heißt für den Menschen besteht keine Gefahr einer Übertragung durch Schweinefleisch oder daraus hergestellte Produkte.
Der Mensch spielt allerdings eine wichtige Rolle bei der Weiterverbreitung von ASP in bisher noch nicht betroffene Gegenden. Bei einer Reihe von Ausbrüchen ist ein Zusammenhang mit der Aufnahme von kontaminierten Schweinefleischprodukten oder Speiseabfällen durch Wildschweine wahrscheinlich.
Für Sie als Verbraucher heißt das:
Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Entsorgung von Speiseabfällen, insbesondere wenn diese Schweinefleischprodukte enthalten. Bitte füttern Sie keine Wildschweine!