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Kfz - Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug

Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug übernommen werden, ist bei Abmeldung eine gebührenpflichtige Reservierung für drei Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Kreises Siegen-Wittgenstein handelt (beginnend mit SI oder BLB). Das Kennzeichen kann auch direkt nach Abmeldung für die Zulassung eines neuen Fahrzeugs verwendet werden; dann darf allerdings keine Fahrt mehr mit dem abgemeldeten Fahrzeug erfolgen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Für die Abmeldung:

  • Kennzeichenschilder und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von dem Fahrzeug, das abgemeldet werden soll

Für die Zulassung des anderen Fahrzeugs:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis / Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer