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Überwachung Chemikalien und Gefahrstoffe

Das Ziel der Überwachung im Bereich der Chemikalien und Gefahrstoffe besteht darin, Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse entsprechend der von Ihnen ausgehenden Gefährdung zu überwachen, um somit die Risiken für den Verbraucher und die Umwelt zu minimieren. 

Gegenstand der Überwachung ist die Einhaltung der Verbote, Beschränkungen und der Bedingungen für das Inverkehrbringen dieser Stoffe, die durch das Chemikaliengesetz und dessen Verordnungen gegeben sind.

Zu den zu überwachenden Einzelhandelsbetrieben gehören u. a. Drogerien, Garten- u. Baumärkte, Bastel- und Malergeschäfte, Supermärkte sowie der Internethandel.