Inhalt

Besondere Prüfungen aufgrund einer Beauftragung durch den Rechnungsprüfungsausschuss oder den Landrat

Der Landrat kann der örtlichen Rechnungsprüfung Aufträge zur Prüfung erteilen. Mit dem Prüfauftrag kann der Landrat den Gegenstand der Prüfung festlegen. Die Entscheidung darüber, welche Methoden die Rechnungsprüfung anwendet, obliegt ihr aber selbst im Rahmen der fachlichen Unabhängigkeit.