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Datum: 10.02.2025

Landrat übergibt Ausnahmegenehmigung
Kreuztal braucht keine hauptamtliche Feuerwache

Die Stadt Kreuztal hat für weitere fünf Jahre die Ausnahmegenehmigung erhalten, auf eine hauptamtlich besetzte Feuerwache verzichten zu können. Landrat Andreas Müller hat den Ausnahmebescheid der Bezirksregierung Arnsberg übergeben.

Die Stadt Kreuztal hat für weitere fünf Jahre die Ausnahmegenehmigung erhalten, auf eine hauptamtlich besetzte Feuerwache verzichten zu können. Bei einem Treffen von Landrat Andreas Müller und Bürgermeister Walter Kiß hat der Landrat die frohe Botschaft überbracht und den Ausnahmebescheid der Bezirksregierung Arnsberg übergeben. An dem Termin nahmen auch Kreisbrandmeister Thomas Tremmel und Jan Kleine, Leiter der Feuerwehr der Stadt Kreuztal, teil.

Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) haben Städte und Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. „Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Feuerwehr einer Kommune so aufgestellt sein muss, dass sie die Bürgerinnen und Bürger schnell und effektiv schützen kann“, sagt Landrat Andreas Müller.

Genau dies hat die Stadt Kreuztal im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Brandschutzbedarfsplanung nachgewiesen und damit für weitere fünf Jahre die Ausnahmegenehmigung erhalten, auf eine hauptamtlich besetzte Feuerwache verzichten zu können. „Mit der Ausnahmegenehmigung erhält die Leistungsfähigkeit der Kreuztaler Feuerwehr nicht nur eine offizielle Bestätigung, sondern es geht auch ein Signal an die Kreuztaler Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich auf ihre Freiwillige Feuerwehr verlassen können! Zugleich stellt es eine Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der Aktiven in der Feuerwehr dar“, betont Bürgermeister Walter Kiß.

Um diesen Schutz und die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu organisieren und zu überwachen, stellen die Kommunen Brandschutzbedarfspläne auf. In den Brandschutzbedarfsplänen beschreiben sie die technische, organisatorische und personelle Aufstellung und Ausrichtung der Feuerwehr mit Blick auf die örtliche Gefahrenlage. Erforderliche Maßnahmen zur Erreichung des angestrebten Schutzniveaus werden ebenso beschrieben wie die aktuelle Situation der Feuerwehr.

Ein solcher Brandschutzbedarfsplan wird vom Rat der Kommune für die Dauer von fünf Jahren beschlossen.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den mittleren und großen kreisangehörigen Städten, da diese gesetzlich verpflichtet sind, ständig besetzte Feuerwachen zu unterhalten. „Diese Kommunen werden auch als ‚§ 10-Kommunen‘ bezeichnet, da die relevanten Sachverhalte in § 10 des BHKG geregelt sind“, erläutert Kreisbrandmeister Thomas Tremmel. Die Stadt Kreuztal ist als mittlere kreisangehörige Stadt eine solche Gemeinde und unterliegt damit der Verpflichtung, eine hauptamtlich besetzte Feuerwache zu unterhalten. Von dieser Verpflichtung kann die Bezirksregierung unter Beteiligung des Kreises Ausnahmen zulassen, wenn die Kommune über den Brandschutzbedarfsplan nachweisen kann, dass sie das Schutzniveau einer hauptamtlich besetzten Feuerwache auch mit den vorhandenen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr erreichen kann. Das ist in Kreuztal der Fall.