Bauen am Gewässer
Die Errichtung oder Veränderung einer Anlage in oder an einem Gewässer kann nachteilige Einwirkungen auf den Wasserabfluss und die Ökologie des Gewässers haben. Zudem stehen in der Regel Planungen in oder an einem Gewässer den Zielsetzungen zum Erhalt eines natürlichen oder naturnahen Zustandes, entgegen. Aus diesen Gründen bedürfen bauliche Anlagen in oder an einem Gewässer einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zählen unter anderem Brücken, Stege, Mauern, Dämme, Zäune, Baum- und Strauchpflanzungen, Düker, Kabelleitungen und Verrohrungen.