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Bauantrag

Für die meisten Bauvorhaben ist vorab ein Bauantrag zu stellen. Dieser kann auch online eingereicht werden. Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde für alle Kommunen im Kreisgebiet, ausgenommen die Bauorte liegen in Kreuztal, Netphen oder Siegen. Das Kreis-Bauamt entscheidet zum Beispiel über die Erteilung von Baugenehmigungen. Grundlage dafür bilden verschiedene rechtliche Vorschriften, vor allem die Landesbauordnung (BauO NRW 2018). Zu prüfen sind dabei regelmäßig zum Beispiel die verkehrliche Erschließung, Grenzabstände, der Brandschutz oder die Standsicherheit von Gebäuden.

Auch das Baugesetzbuch (BauGB) - oft Planungsrecht genannt- ist zu beachten. Bei der planungsrechtlichen Prüfung geht es darum, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Viele Grundstücke sind nämlich aufgrund ihrer Lage im sogenannten Außenbereich oder auch aus anderen Gründen für eine Bebauung nicht vorgesehen oder geeignet. Stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen, hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Welche Bauvorlagen einzureichen sind, wird in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO, vor allem §§ 10 und 11) geregelt.

Auch kleinere Bauvorhaben müssen vorher von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Dazu zählen z.B. Garagen, Carports und Abstellräume ab einer bestimmten Größe, Gartenhäuser, die auch zu Aufenthaltszwecken dienen, Ställe usw. siehe Merkblatt.

Es gibt auch genehmigungsfreie Bauvorhaben, die zwar ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, für die aber trotzdem die erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllt sein müssen. Dafür trägt der Bauherr die Verantwortung. Siehe genehmigungsfreie Bauvorhaben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes beantworten gerne Ihre Fragen telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich. Sprechzeiten der Kollegen in Siegen sind Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags von 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr. Mittwochs ist das Bauamt telefonisch nicht zu erreichen. Der Sprechtag in der Außenstelle in Bad Berleburg findet bis auf Weiteres nicht mehr statt.